Podologie
Der Begriff Podologie stammt aus dem griechischen (Polos = großer Fuß) und beschreibt die nichtärztliche Heilkunde am Fuß.
Medizinische/r Fußpfleger/in
Seit 2003 ist die Berufsbezeichnung „Medizinische/r Fußpfleger/in“ gesetzlich geschützt. Nur mit einer staatlichen Erlaubnisurkunde darf man sich so nennen und ist man auch in der Lage, den vielfältigen Aufgaben die sich aus dem Berufsbild ergeben, gerecht zu werden.
Wir arbeiten mit anderen Berufsgruppen, wie zum Beispiel Ärzten, Orthopädie-Schuhmachern oder Physiotherapeuten, Ergotherapeuten etc. eng zusammen.